Organisatorisches

Der Anrufbeantworter:

Während der Beratungen und Kurse kann ich leider keine Telefongespräche persönlich entgegennehmen. Haben Sie keine Scheu Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihr Anliegen auf meinem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Ich rufe Sie gerne zurück. Bitte geben Sie Ihre Festnetznummer an.

Sie haben auch die Möglichkeit mir eine kurze e-Mail zu senden.

Terminvereinbarungen:

Kurzfristige Terminvereinbarungen sind möglich.

Erstkontakt:

In einem Telefonat mit mir können Sie erste Fragen klären und wir vereinbaren dann einen Termin für ein unverbindliches persönliches Erstgespräch. In diesem persönlichen Erstgespräch werden wir uns kennen lernen, Sie können mehr über meine Arbeit erfahren und ich über Ihr Anliegen. Wir werden besprechen, was Sie mit Ihrer Beratung oder Therapie erreichen möchten und wie viel Zeit Sie dafür einplanen möchten. Das Erstgespräch dauert zwischen 60 - 90 Minuten und wird mit einem Honorar von 75,-Euro berechnet.

Wird die Beratung / Therapie von den Krankenkassen übernommem?

Die Inhalte einer Beratung / Therapie sind für jeden Menschen ganz persönliche Themen. Insbesondere im Zeitalter des “gläsernden Patienten” lege ich großen Wert darauf, dass diese Inhalte auch persönlich bleiben und allein zum Wohle des betroffenen Menschen verwendet werden. Sollten Sie eine Leistung Ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen wollen, klären Sie die Voraussetzungen zur Kostenübernahme zuvor mit Ihrer Krankenasse ab.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich die Beratung / Therapie privat bezahle?

Wenn Sie eine Therapie privat bezahlen, erfährt keine Behörde etwas über Ihr Anliegen und Ihre Hintergründe. Wird eine Therapie von einer Krankenkasse übernommen, so  geschieht dies nach einem Gutachten und immer mit einer Diagnose mit Krankheitswert. Diese Diagnose bleibt dauerhaft in den Akten Ihrer Krankenkasse.  Bei einer Diagnose mit Krankheitswert ersetzt diese Beratung / Therapie nicht eine Behandlung durch einen Arzt, die hier notwendig sein kann. Aber nicht alle Belastungssituationen oder Lebenskrisen bedürfen einer Diagnose mit Krankheitswert. Die Beratung oder Therapie wird ausschließlich nach Ihren individuellen Bedürfnissen geplant und gestaltet.

Wie werden Beratungen / Therapien abgerechnet?

Um Ihnen einen konkreten Kostenplan zu ermöglichen, kann in einem ersten Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihnen eine Anzahl von  Beratungs- bzw. Therapieeinheiten festgelegt werden. Die Abrechnung erfolgt zu jedem Termin per Barzahlung.

Wie häufig finden Beratungen / Therapien statt?

In der Regel finden Einzelberatungen in einem 14 tägigen Rhytmus statt, da es sinnvoll ist, in der Beratung / Therapie erarbeitete Themen zunächst im Alltag anzuwenden, bevor weitere Inhalte erarbeitet werden. In besonderen Situationen können auch  Termine in kürzeren Abständen wahrgenommen werden. Familienberatungen / -therapien finden meist in einem 3 - 4 wöchigen Abstand statt.

Honorar:

Das Honorar für die Beratung / Therapie richtet sich nach dem Zeitaufwand und wird nach jeder Behandlung bar gezahlt. In besonderen Fällen, kann eine monatliche Sammelrechnung erstellt werden.

Das Honorar für die Beratung / Therapie  wird mit 72,-Euro pro 60 Minuten berechnet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht wahrgenommene  Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, in Rechnung stellen muss.

Kurze telefonische Auskünfte sind kostenfrei.

Für ausführliche telefonische Beratungen gilt ein Honorar von 18,-Euro pro viertel Stunde. Das Honorar ist innerhalb einer Woche auf mein Konto zu überweisen.

Die Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung sollten Sie vor Therapiebeginn abklären. Je nach individueller Situation können Sie diese Therapiekosten evtl. als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung aufführen.

Auch wenn Sie das Honorar selbst übernehmen, soll die Beratung / Therapie aber nicht daran scheitern. Je nach Ihrer derzeitigen Situation sind auch Ermäßigungen und Teilzahlungen möglich.

Schweigepflicht:

Ich unterliege nach dem Heilpraktikergesetz der gesetzlichen Schweigepflicht, die für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Klienten und Therapeuten grundlegend ist. Es sei denn, eine Befreiung der Schweigepflicht wird von Ihnen ausdrücklich in schriftlicher Form verfügt.

Von einer eigenständig finanzierten Beratung oder Psychotherapie erfährt niemand, da kein Antragsverfahren bei einem Kostenträger erforderlich ist und Sie keiner dritten Seite Rechenschaft schuldig sind.